Ergänzende Betreuung
Bei Bedarf der ergänzenden Betreuung müssen Sie unaufgefordert aktiv werden!
Die Anträge zur Anmeldung zur ergänzenden Betreuung (Frühbetreuung von 7-8 Uhr, Anschlussbetreuung von 15-17 Uhr und Ferienbetreuung) müssen jeweils bis zum 30. März für das im Sommer beginnende Schuljahr vorliegen. Zum Stichtag 31. März werden die Plätze vergeben.
Sofern Sie mehr als 10 Stunden in der ergänzenden Betreuung gebucht haben, können Sie eine Geschwisterermäßigung für das jüngere Kind beantragen.